Offene Angebote
Für die Teilnahme an unseren offenen Treffs ist eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich. Da sich aufgrund der stetig ändernden Corona-Auflagen die Zahl der Beucher:innen bei uns im Jugendzentrum immer wieder ändert, bitten wir darum, sich vorab auf unserer Internetseite über die aktuellen Gegebenheiten zu informieren. Selbstverständlich kann man auch einfach vorbei kommen und schauen, was gerade möglich ist und ob eventuell noch ein Plätzchen frei ist ;)
Die Anwesenheit bei unseren Treffs ist grundsätzlich freiwillig und kostenfrei. Während der veröffentlichten Öffnungszeiten des Jugendzentrums können die jeweils angesprochenen Kinder und Jugendlichen einfach bei uns vorbei kommen und mitmachen. Eine Anwesenheitskontrolle findet nicht statt. Wir erfassen allerdings im Sinne der coronabedingten Nachverfolgbarkeit gegebenenfalls Namen und Kontaktmöglichkeit von allen bei uns aufgetauchten Kindern und Jugendlichen. Die Kinder und Jugendlichen können innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten kommen und gehen wie es ihnen passt.
Kinder und Jugendliche, welche sich während unserer Öffnungszeiten aus dem Jugendzentrum und dem zugehörigen Gelände entfernen, entziehen sich unserer Aufsichtspflicht und werden nicht weiter von uns beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht unsererseits endet somit mit dem Verlassen unserer Einrichtung.
Freizeiten, Ausflüge und Projekte
Für alle unsere Ausflüge, Freizeiten und Ferienangebote ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich.
Sollten Sie sich für eines unserer Angebote interessieren steht Ihnen auf unserer Homepage ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Sie erhalten eine Bestätigung sobald das Anmeldeformular bei uns eingegangen ist sowie weitere Informationen zur Veranstaltung nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail oder Post.
Den Teilnahmebeitrag bitte nicht in bar, sondern nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zahlen. Es ist grundsätzlich möglich einen Zuschuss zum Teilnahmebeitrag zu beantragen. Der selbst zu zahlende Anteil richtet sich dann nach dem Familieneinkommen. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie auf unserer Internetseite herunterladen.
Sollte der Teilnahmebeitrag bis zu Beginn der Veranstaltung nicht vollständig bei der Gemeinde eingegangen sein, so behalten wir uns vor, die Teilnahme zu verweigern. Sollten Sie ihr Kind nach Ablauf der Anmeldefrist wieder abmelden, wird der Teilnahmebeitrag trotzdem in voller Höhe fällig. Wir empfehlen daher, für teure Freizeiten eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Bei einer Begrenzung der Teilnehmerzahl gilt die Reihenfolge der eingegangenen verbindlichen Anmeldungen. Unsere Plätze sind zunächst für Kinder und Jugendliche aus Bickenbach reserviert. Sind bis zum Anmeldeschluss jedoch nicht alle Plätze belegt, können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Gemeinden teilnehmen.
Während all unserer Angebote und Freizeiten besteht für die Teilnehmer:innen eine Unfallversicherung durch die Unfallkasse Hessen. Für sonstige Schäden, insbesondere für Sachschäden, übernimmt die Kinder– und Jugendförderung keine Haftung.
Sowohl im Jugendzentrum als auch bei Fahrten und Ausflügen nutzen die Teilnehmer:innen die jeweiligen Angebote auf eigene Gefahr und haben die jeweils vor Ort geltenden Regeln zu beachten.
Die Teilnehmer:innen werden von Mitarbeiter:innen der Kinder– und Jugendförderung innerhalb der angegebenen Zeiten pädagogisch betreut und beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht vor und nach unseren Betreuungszeiten hat der Erziehungsberechtigte.
Jugendliche ab 11 Jahren dürfen sich in Gruppen aus mindestens 3 Personen auf dem jeweiligen Gelände frei bewegen. Eine durchgehende Aufsichtspflicht kann in diesem Fall nicht gewährleistet werden.
Vor Ort kann der Transport der Teilnehmer:innen auch in Fahrzeugen und durch Fahrer der Kooperationspartner erfolgen.
Wir halten uns bei all unseren Veranstaltungen bezüglich Ausgehzeiten, Diskothekenbesuche, Alkohol– und Tabakkonsum ohne Ausnahme an das Kinder– und Jugendschutzgesetz.
Bei groben Regelverstößen der Teilnehmer:innen behalten wir uns vor, diejenigen von unserer Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet die Betroffenen am jeweiligen Veranstaltungsort abzuholen bzw. auf eigene Kosten eine betreute Heimreise zu organisieren.