Allgemeine Abstands– und Hygieneregeln
Das neuartige Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund– oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
Krankheitssymptome
Bei Krankheitsanzeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) müssen sowohl Kinder als auch Betreuer:innen auf jeden Fall zu Hause bleiben. Kinder werden nicht betreut, wenn sie oder ein Angehöriger des gleichen Hausstands Krankheitssymptome aufweisen oder in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind. Hierüber ist die Kinder– und Jugendförderung zwingend und umgehend zu informieren.
Im Falle von akut auftretenden Krankheitsanzeichen bei einem Kind wird, soweit vorhanden und je nach Alter, durch eine Betreuungsperson ein Mund-Nasen-Schutz angelegt und das betroffene Kind unverzüglich in einen eigenen Raum gebracht und separat betreut werden. Die das erkrankte Kind betreuende Person wird ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es folgt so schnell wie möglich eine Abholung durch die Eltern.
Bei Kindern, die nach den Informationen des Robert Koch-Instituts zu Personengruppen gehören, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) müssen die Eltern mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt geeignete Schutzmaßnahmen besprechen und mit der Kinder– und Jugendförderung deren Umsetzung abklären.
Handhygiene
Mund-Nasen-Bedeckung
Das RKI empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Diese Empfehlung ist auch für uns bindend z.B. bei der Kinderbeförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in (gemieteten) PKW, beim Aufenthalt in unseren Innenräumen, auf unserem Außengelände (sofern die empfohlenen Abstände nicht eingehalten werden können).
Husten– und Niesetikette
Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen!
Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
Abstandsregelungen
Bei all unseren Veranstaltungen (Ferienangebote, Tagesausflüge, offene Treffs im Jugendzentrum) halten wir uns an die jeweils maximal zulässige Teilnehmer:innenanzahl sowie die zum jeweiligen Zeitpunkt unserer Veranstaltung geltenden Regelungen.
Raumhygiene
- Türklinken und Griffe (z. B. an Schubladen– und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
- Treppen– und Handläufe,
- Lichtschalter,
- Tische, Telefone, alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen.
Meldepflicht
Der Verdacht einer Erkrankung an COVID-19 und das Auftreten von COVID-19-Fällen werden dem Gesundheitsamt und dem örtlich zuständigen Jugendamt umgehend gemeldet.
Anmeldung und Gruppeneinteilung
Eine Anmeldung für unsere Angebote kann ausschließlich über unsere Homepage unter www.juze-bickenbach.de/anmelden erfolgen!
Ferienangebote und Tagesausflüge
Die Betreuung der Kinder wird in konstanter Gruppenzusammensetzung je nach maximal zulässiger Gruppengröße inkl. Betreuer:innen erfolgen. Einzelne Gruppen werden über die gesamte Dauer des Angebotes voneinander getrennt bleiben. Die Betreuung der Gruppe wird stets durch dasselbe pädagogische Personal erfolgen, es wird keinen Personalwechsel zwischen den Gruppen geben.
Wöchentliche Treffs
Für jeden Treff sind immer die gleichen Betreuer:innen eingeteilt.
Die maximal zulässige Teilnehmeranzahl wird jeweils berücksichtigt. Die Teilnehmer:innen sollten vorher angemeldet werden, bzw. sich selbst anmelden. So wird zum einen die Nachverfolgbarkeit und Kontaktaufnahme für den Fall einer Infektion gewährleistet, zum anderen bietet das Anmeldeverfahren die Sicherheit, dass ein Kind/Jugendlicher auch die Einrichtung betreten darf.
Unangemeldete Besucher:innen dürfen selbstverständlich gerne weiterhin zum JuZe kommen, allerdings kann ein Zugang zur Einrichtung nur dann gewährt werden, wenn noch Plätze verfügbar sind. Ob der Zutritt zum Jugendzentrum für Teilnehmer:innen noch möglich ist oder der Treff bereits ausgebucht ist, wird über einen entsprechenden Aushang an der Eingangstür kenntlich gemacht.
Aktionskino für Kinder
Die Betreuung der Kinder wird auch hier in konstanter Gruppenzusammensetzung je nach maximal zulässiger Gruppengröße inkl. Betreuer:innen erfolgen. Die Gruppen werden über die gesamte Dauer des Angebotes voneinander getrennt bleiben. Die Betreuung der Gruppe wird stets durch dasselbe pädagogische Personal erfolgen, es wird keinen Personalwechsel zwischen den Gruppen geben.
Planung und Austausch zwischen Betreuer:innen untereinander und der Leitung
Besprechungen und Sitzungen werden auf das notwendige Maß begrenzt und finden bevorzugt als Online-Meetings statt. Sollten doch persönliche Treffen erforderlich sein, so wird auf die Einhaltung der jeweils geltenden Hygienemaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsregelung geachtet.
Zwischenabsprachen und Austausch zwischen Betreuer:innen und Eltern
Beim Aufeinandertreffen von erwachsenen Personen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern.
Ausführlichere Gespräche mit Eltern sollten per Telefon oder Video-Chat stattfinden. Bei der Übergabe des Kindes kann nur kurz das Nötigste besprochen werden.
Kommen und gehen bzw. bringen und abholen der Kinder
Die Bring– und Abholsituation wird so geregelt werden, dass sich möglichst wenige Menschen begegnen. Eltern, die ihre Kinder zum Jugendtreff oder zum Bürgerhaus bringen, dürfen die Gebäude nicht betreten. Vor den Gebäuden dürfen sich keine Ansammlungen bilden, auf den Mindestabstand von 1,5 Metern ist unbedingt zu achten.
Es sollten immer die Personen des gleichen Haushalts das Kind bringen und abholen.
Es wird darauf geachtet werden, dass nicht alle Kinder gleichzeitig über die Gänge in die Gruppenräume oder in den Außenbereich gelangen.
Raumkonzept
Eine abwechselnde Nutzung von Gruppenräumen durch mehrere Gruppen wird vermieden, indem es feste Gruppen in den verschiedenen Räumlichkeiten gibt. Funktions– und Gemeinschaftsräume (z.B. Wasch– und Toilettenbereich, Essbereich) werden ausschließlich von diesen festen Gruppen genutzt.
Für die offenen Treffs werden eben diese Bereiche täglich, vor der Nutzung der nächsten Gruppe, besonders gründlich gereinigt (siehe Punkt 2 – Raumhygiene).
Umsetzung und Anwendung der Hygieneregeln
Die Hygieneregeln werden entwicklungsangemessen mit den Kindern erarbeitet und umgesetzt. Insbesondere das Händewaschen wird gründlich mit den Kindern eingeübt, sofern sie dies nicht bereits verinnerlicht haben. Eine entsprechende Hygieneroutine gehört zum pädagogischen Auftrag des Personals.
Die Außenbereiche und die nähere Umgebung werden verstärkt genutzt werden. Dabei werden Aktivitäten mit den Kindern durchgeführt, bei denen Abstand gehalten werden kann.
Sportliche Betätigungen im Innenbereich werden aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst vermieden, weil davon auszugehen ist, dass intensives Atmen die Anreicherung der Luft mit Viren verstärkt.
Dokumentation
Sofern wir einer Dokumentationspflicht unterliegen werden die folgende Daten erfasst werden:
- die Zusammensetzung der gebildeten Gruppen (Namen der Kinder plus Email-Adresse/Telefonnummer zur Kontakaufnahme, falls nötig)
- die Betreuerinnen und Betreuer der Gruppen (Namen und Einsatzzeit)
Die erhobenen Daten werden spätestens vier Wochen nach Ende der jeweiligen Veranstaltung gelöscht. Hinweise zu unserem Datenschutz finden Sie unter www.juze-bickenbach.de/datenschutzerklaerung.
Stand: 10.02.2022